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Verhaltensregeln für Vermittlungsagenturen von 24-Stunden-Betreuung

24.08.2015
Verordnung in Begutachtung – Mitterlehner: Mehr Rechtssicherung und Transparenz

Wien - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat eine Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Pflege in Begutachtung geschickt. Mitterlehner erwartet sich davon mehr Rechtssicherheit und Transparenz.

 

Im Frühjahr ist mit einer Novelle der Gewerbeordnung eine Trennung der Tätigkeiten von Vermittlern und Betreuern in der 24-Stunden-Pflege und damit das freie Gewerbe der Vermittlungsagenturen ("Organisation von Personenbetreuung") geschaffen worden. Nun sollen mit der Verordnung für dieses neue Gewerbe für die Betroffenen (Gewerbetreibende und Konsumenten) transparente Verhaltensregeln aufgestellt werden. Erarbeitet wurden diese Ausübungs- und Standesregeln vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium, der Wirtschaftskammer und Vertretern der Vermittlungsbranche (Caritas, Hilfswerk etc.).

 

Quelle und vollständiger Artikel: derstandard.at am 24.08.2015