Antonius PflegeDienst
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Pflegekarenz wird vor allem von Arbeitslosen genutzt
Wien - Das Ziel war klar umrissen: Um berufliche und familiäre Verpflichtungen besser vereinbar zu machen, beschloss die Regierung mit 1. Jänner 2014 die Einführung einer Pflegekarenz sowie einer Pflegeteilzeit. Wer sich also um einen Angehörigen kümmern muss, der zumindest Pflegegeld der Stufe 3 (120 Stunden Pflegebedarf pro Monat) bezieht, kann sich seither für bis zu drei Monate karenzieren lassen.
Während dieser Zeit ist man kündigungsgeschützt und hat Anspruch auf Karenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengelds, maximal 1400 Euro monatlich). Wer die Arbeit nur teilweise reduzieren will, kann in Pflegeteilzeit gehen. Die Geldleistung wird dann anteilig auf Basis des reduzierten Einkommens errechnet
Quelle und vollständiger Artikel: der Standard am 15.10.2014
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