Antonius PflegeDienst
Hotline: 0800 / 228 418
www.24-stunden-betreuung.at
office@ 24-stunden-betreuung.at
Pflegegeld
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).
Höhe des Pflegegeldes
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat.
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
---|---|---|
Mehr als 65 Stunden | 1 | 192,00 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 354,00 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 551,60 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 827,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
| 5 | 1.123,50 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
| 6 | 1.568,90 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
| 7 | 2.061,80 Euro |
HINWEIS
Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger (in- oder ausländisch), der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt. In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen werden.
Stand 1.1.2024
Weitere Informationen zur Feststellung der Pflegestufe und Formulare zu diesem Thema finden sich auf oesterreich.gv.at.
Mitglied
durch
Mitglied
Partner