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  • Antonius PflegeDienst – 10 Jahre Erfahrung in der 24-Stunden-Betreuung

Antonius PflegeDienst

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Kompetente Betreuung leistbar machen

Betreuung darf kein Luxus sein. Deshalb bemühen wir uns, die Kosten für die laufende Betreuung so günstig wie nur möglich zu halten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung durch Beratung über die Inanspruchnahme von Pflegegeld und ähnlichen Förderungen. 

Derzeit gelten folgende Kosten und Bedingungen:

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 598,00.
  • Für die Betreuung rund um die Uhr werden 2 PersonenbetreuerInnen wechselweise im 14-tägigen Rythmus zur Verfügung gestellt. Die Betreuung erfolgt im eigenen Haushalt (auch an Sonn- und Feiertagen).
  • Die Betreuung erfolgt überwiegend durch zertifizierte PersonenbetreuerInnen, die wir alle persönlich kennen. Sie sind geprüft und verfügen nachweislich über entsprechende Ausbildung, Fähigkeiten und Praxis.
  • Die Bereitstellungsgebühr für PersonenbetreuerInnen beträgt € 194,00 pro Monat.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt € 239,00 (bei Pflegestufe 0 bis 4), € 299,00 (bei Pflegestufe 5 und 6) bzw. € 359,00 (bei Pflegestufe 7) pro Monat.
  • Das Taggeld für die PersonenbetreuerInnen beträgt – je nach Aufwand – ab € 85,00 pro Tag.
  • Die PersonenbetreuerIn wohnt im Haushalt des Klienten und wird auch dort verköstigt.
  • Die PersonenbetreuerInnen erhalten einen Fahrtkostenersatz pro Woche ab € 60,00 (abhängig vom Bundesland).
  • Das Taggeld sowie die Fahrtkosten erhalten die PersonenbetreuerInnen direkt vom Klienten gegen Vorlage einer Honorarnote. Die Sozialversicherung wird von den PersonenbetreuerInnen selbst abgeführt. Eine Inkassolösung wird von Antonius nicht angeboten.
  • Für zusätzliche Betreuungsvisiten, welche vom vertraglich vereinbarten Abstand abweichen, werden € 198,00 in Rechnung gestellt.
  • Für einen zusätzlicher Wechsel der Betreuungskraft, der über die im Vertrag vereinbarte Leistung hinausgeht, werden € 249,00 (exkl. Fahrtkosten der Betreuungsperson) in Rechnung gestellt.
  • Beim Einsatz von zwei PersonenbetreuerInnen wird ab Pflegestufe 3 und einem monatlichen Nettoeinkommen der zu pflegenden Person von weniger als € 2.500,00 eine Förderung in Höhe von € 800,00 durch das Bundessozialamt gewährt.

» zum Kostenrechner

Mit unserem Kostenrechner können Sie sich die exakten Kosten für Ihr Bundesland und ihr persönliches Umfeld berechnen lassen.